Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Neova Techafull GmbH ("Techafull") als Anbieter eines webbasierten Antragsverfahrens für den Abschluss von Versicherungsverträgen.

1.2 Techafull ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 236133 B, und ein Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 der Gewerbeordnung. Die Geschäftsadresse von Techafull lautet Unter den Linden 24, D-10117 Berlin.

1.3 Techafull bietet ausschließlich die folgenden Dienste an (zusammenfassend als "Techafull Dienstleistungen" bezeichnet): Bereitstellung von Zugang zu und Vermittlung von Verträgen über

1.4 Jedes Versicherungsprodukt von Techafull wird von der ELEMENT Insurance AG ("ELEMENT Insurance") (Risikoträger), einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") beaufsichtigten Direktversicherer, angeboten. Der Kunde und ELEMENT Insurance gehen ein gesondertes Rechtsverhältnis ein, das durch die zwischen dem Kunden und ELEMENT Insurance vereinbarten Vertragsbedingungen geregelt wird. 1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Techafull haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Änderungen der AGB 2.1 Änderungsvorschläge zu den AGB werden dem Kunden spätestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in elektronischer Form angeboten.

2.2 Die von Techafull angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde sie annimmt, gegebenenfalls im Wege einer Zustimmungsfiktion, wie im Folgenden dargelegt.

2.3 Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn

(a) das Änderungsangebot von Techafull erfolgt, um die Konformität der vertraglichen Bestimmungen mit einer geänderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB

  • aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr mit der Rechtslage übereinstimmt,
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf, oder
  • aufgrund einer verbindlichen Anordnung einer zuständigen Behörde nicht mehr mit den regulatorischen Verpflichtungen von Techafull in Einklang gebracht werden kann, und

(b) der Kunde das Änderungsangebot nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Techafull wird den Kunden über die Folgen seines Schweigens in ihrem Änderungsangebot hinweisen.

2.4 Die Zustimmungsfunktion gilt nicht für:

  • Änderungen von Abschnitt 2 AGB, oder
  • im Fall von Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für die Hauptleistungspflichten betreffen, oder
  • bei Änderung von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet sind, oder
  • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
  • bei Änderungen, die das zuvor vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von Techafull verschieben würden. In solchen Fällen wird Techafull die Zustimmung des Kunden zu den vorgeschlagenen Änderungen auf andere Weise einholen.

2.5 Macht Techafull von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Techafull den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

3. Haftung von Techafull 3.1 Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet Techafull - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3.2 Die Haftung von Techafull ist auf vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für (i) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (ii) Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Techafull jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, wenn Techafull ausdrücklich Garantien übernommen hat oder wenn eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.

3.3 Techafull haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder sonstige von Techafull nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen in- oder ausländischer Behörden) eintreten.

3.4 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Techafull.

3.5 Soweit Techafull den Zugang zu Datenbanken oder Websites Dritter anbietet (z.B. durch einen Link), haftet Techafull weder für die Zugänglichkeit, Existenz oder Sicherheit noch für den Inhalt dieser Datenbanken oder Websites.

4. Kündigung 4.1 Der Kunde kann die gesamte Geschäftsbeziehung mit Techafull oder einzelne Teile davon jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Techafull wird auch als Empfangsbote für die Übermittlung der Kündigung des Kunden an ELEMENT Insurance tätig.

4.2 Techafull kann die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, oder einzelne Teile davon, jederzeit durch eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen.

4.3 Das Recht des Kunden und von Techafull, die Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Beispiele für einen solchen wichtigen Grund sind wiederholte Verstöße gegen die AGB oder ein schwerwiegender einmaliger Verstoß gegen die AGB (einschließlich einer versuchten Täuschung der ELEMENT Insurance oder der Techafull durch vorsätzlich falsche Angaben des Kunden). Liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung möglich, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls entbehrlich.

5. Kommunikation 5.1 Die Kommunikation, einschließlich der Vertragsdokumente, anderer persönlicher Dokumente und Informationen ("Kommunikation") zwischen Techafull und dem Kunden im Zusammenhang mit den Techafull Dienstleistungen erfolgt in elektronischer Form. Mitteilungen von Techafull an den Kunden werden in ein individuell für den Kunden eingerichtetes Online-Postfach eingestellt und/oder an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet, es sei denn, eine Mitteilung in Papierform ist gesetzlich vorgeschrieben.

5.2 Sie als Kunde erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen Mitteilungen, die auf einem dauerhaften Datenträger an Kunden übermittelt werden müssen, per E-Mail an die von Ihnen bei Techafull angegebene E-Mail-Adresse oder in den individuell für Sie eingerichteten Online-Posteingang übermittelt werden.

5.3 Unbeschadet der Ziffern 5.1 und 5.2 der AGB ist Techafull stets berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kommunikationsmittel anzubieten, z.B. einen telefonischen Kundendienst.

6. Preise 6.1 Die Preise für die von Techafull vermittelten Versicherungsprodukte können in dem Online Customer Journey und den Vertragsunterlagen von ELEMENT Insurance eingesehen werden. Techafull erhält für jeden erfolgreich vermittelten Versicherungsvertrag eine Vermittlungsprovision aus der Prämie.

7. Takaful Fund 7.1 Techafull handelt bei der Erbringung der Techafull Dienstleistungen nach islamischen Grundsätzen. Zu diesem Zweck hat ihr Kooperationspartner ELEMENT Insurance ein Bankkonto bei der KT Bank AG (Platz der Einheit 1, 60327 Frankfurt) eingerichtet, das als "Takaful Fund" bezeichnet wird. Die Versicherungsprämien der Versicherungsnehmer werden von ELEMENT Insurance eingezogen und auf dieses Konto eingezahlt.

7.2 Alle Transaktionen mit den Versicherungsprämien müssen mit den islamischen Grundsätzen übereinstimmen, und Techafull handelt bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Takaful Fund mit Zustimmung sowie unter Aufsicht und Kontrolle des Ethikrats. Der Ethikrat ist ein Ausschuss, der sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die Experten auf dem Gebiet des islamischen Rechts (Fiqh) sind.

7.3 ELEMENT Insurance ist berechtigt, von der Versicherungsprämie jedes Versicherungsnehmers eine Gebühr für ihre Dienstleistungen und Verwaltungskosten zu erheben, die als "Vakala-Gebühr" bezeichnet wird. Darüber hinaus kann ELEMENT Insurance eine als "Mudaraba-Gebühr" bezeichnete Gebühr (zusammen mit der Vakala-Gebühr "Gebühren") für Gewinne aus Anlagen (Investments), die ELEMENT Insurance im Auftrag von Kunden getätigt bzw. gemanaged hat, erhalten. ELEMENT Insurance wird die Gebühren aus dem Takaful Fund erhalten. Techafull wird vom Takaful Fund auch eine Provision für die Vermittlung erhalten.

7.4 Im Falle einer berechtigten Forderung eines Versicherungsnehmers aus einem von Techafull vermittelten Versicherungsverhältnis wird ELEMENT Insurance die Forderung gegenüber dem Versicherungsnehmer aus dem Takaful Fund begleichen.

7.5 Ergibt sich am Ende des Kalenderjahres ein Überschuss des Takaful Fund, so wird dieser von ELEMENT Insurance gespendet oder als Rücklage gehalten. ELEMENT Insurance und Techaful entscheiden gemeinsam über den Überschuss. Diese Entscheidung unterliegt der Genehmigung durch den Ethikrat.

8. Anwendbares Recht Die Techafull AGB unterliegen deutschem Recht.

9. Beschwerden 9.1 Der Kunde wird gebeten, Techafull unter hier zu kontaktieren, um Fragen oder Beschwerden unter Verwendung verschiedener Kanäle vorzubringen. Der Kunde kann eine Beschwerde auch an auf der Webseite angegebene Kontaktstelle von Techafull richten.